Kosten

Kosten

  • Bei einem unverschuldeten Unfall ist der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen zu ersetzen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
  • Neben dem unmittelbaren Fahrzeugschaden ist Ihnen für die Schäden an Ihrem Fahrzeug ggf. eine merkantile Wertminderung zu erstatten.
  • Wenn schon Unfall, dann soll es nicht Ihr Schaden sein

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  • Für die Ausfallzeit des Fahrzeuges (Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungszeit) nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug bzw. wenn Sie hierauf verzichten, eine Nutzungsausfallsentschädigung.
  • Sofern Sie, bedingt durch einen unverschuldeten Unfall, der zu einem Totalschaden geführt hat, einen Fahrzeugwechsel vornehmen, erstattet die Versicherung die Ab-/ Anmeldekosten inkl. Gebühren für die Kennzeichen.
  • Für allgemeine Aufwendungen (Telefon, Fahrtkosten, etc.), die Ihnen durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall entstehen, erstattet die Versicherung eine Kostenpauschale von ca. 20 - 25 Euro.
  • Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts sind vom Schädiger bzw. der eintretende Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
  • Zu prüfen sind ggf. weitere Ansprüche wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Kosten für Haushaltshilfe, etc.

Warendorf-Milte:

02584 93 41 08

Marcus Gerdemann

Marcus Gerdemann

Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen. 


Zertifizierter Sachverständiger für KFZ-Schäden und -Bewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024

IFS

Anerkannter Sachverständiger für Motorenschäden und Lackierung des

BVSK
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